Unzulässig sind Dokumente, die als Identitätsnachweis verwendet werden, die vor mehr als drei (3) Monaten ausgestellt wurden, die von einem nicht anerkannten oder nicht ordnungsgemäß offengelegten Aussteller ausgestellt wurden und die nicht Ihre vollständige und korrekte aktuelle Adresse und Ihren Namen enthalten. Grafisch bearbeitete, beschnittene oder unscharfe Dokumente sind nicht zulässig.
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